Aktuelle behördliche Corona Auflagen/Information bezüglich Ihrer Anreise und der Übernachtungen in unserem Haus:
Nur Gäste, die nicht den Status „geimpft“ oder „genesen“ haben, benötigen einen negativen Testnachweis. Dieser ist immer direkt bei der Anreise vor Zutritt zum Zimmer/Fewo oder Appartement zu erbringen. Bei längeren Aufenthaltstagen muss immer nach 3 Tagen eine erneute Testung erfolgen.
Die Bescheinigung des Testes bringen Sie bitte mit, in unserem Haus sind keine Testungen möglich. Vor Ort sind dann reichlich Folgetestungen möglich (auch Sonntag).
Vollständig geimpfte oder genesene Personen werden getesteten Personen gleichgestellt und müssen somit vor Anreise nicht mehr getestet werden.
Voraussetzung ist natürlich das die Impfung vollständig und seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen ist. Die Impfungen müssen mittels Impfdokument nachgewiesen werden.
Als genesene Person nach der CoronaVO gelten alle Personen, die bereits selbst positiv getestet waren, sofern Sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen. Die nachgewiesene Infektion darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Sollte während des Aufenthalts die 6 Monate ablaufen sind alle 3 Tage Testnachweise zu erbringen.
Eine Übersicht zu den geltenden Regeln finden Sie auch hier:
Deutscher Tourismus Verband
Sozial Ministerium Baden-Würtmberg
Schnelltestzentren in der Umgebung